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Aktenzeichen 159/81

Datum 07.02.1881

Leitsatz Wieweit hat die Erneuerung der Verhandlung sich zu erstrecken, wenn das Revisionsgericht bei Zurückverweisung der Sache in die erste Instanz die dem Urteil zu Grunde liegenden Feststellungen nicht aufgehoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0790319

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