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Aktenzeichen 2527/80

Datum 12.01.1881

Leitsatz 1. Ist aus der Stellung eines Brennereibediensteten, welchem die Ansage der vorzunehmenden Einmaischung obliegt, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Nr. 5 der preuß. Kab.-Ordre vom 10. Januar 1824 dessen Strafbarkeit wegen Defraudation zu folgern? 2. Bildet ein auch nur zufälliges Eindringen von Maische in einen nicht deklarierten Bottich den Thatbestand einer Maischsteuerkontravention auf seiten des Gewerbetreibenden? 3. Kann auch in der Ausschöpfung von Maische aus einem deklarierten Bottich in einen anderen gleichfalls deklarierten Bottich der Thatbestand einer Maischsteuerkontravention beziehungsweise Defraudation gefunden werden? 4. Muß die in Nr. 5 der Kab.-Ordre vom 10. Januar 1824 vorgeschriebene Konfiskation der gebrauchten Gefäße auch dann ausgesprochen werden, wenn im Laufe der Untersuchung nicht hat festgestellt werden können, welche Gefäße mißbraucht sind? 5. Darf in Untersuchungen wegen Steuervergehen auch die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer zum Gegenstande des strafrechtlichen Urteils gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B06D0288

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