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Aktenzeichen 3309/80

Datum 18.01.1881

Leitsatz 1. Macht sich derjenige des strafbaren Eigennutzes schuldig, welcher seine eigene bewegliche Sache eigenmächtig dem Besitze des Pfandgläubigers bezw. des Retentionsberechtigten entzieht, nachdem das formell begründete Pfand- oder Retentionsrecht durch Tilgung der Forderung erloschen oder für letztere Kaution geleistet war? 2. Berechtigt das Bestehen einer die Pfandforderung übersteigenden Gegenforderung den Pfandschuldner zur eigenmächtigen Besitznahme der verpfändeten Sache?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0680277

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