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Aktenzeichen 2878/80

Datum 28.12.1880

Leitsatz 1. Dient das Sitzungsprotokoll auch zum Beweise von Vorgängen, welche sich im Beratungszimmer der Geschwornen zugetragen haben? 2. Bildet die Anwesenheit des Ergänzungs-Geschworenen im Beratungszimmer einen Revisionsgrund? 3. Ist das Urteil auch alsdann aufzuheben, wenn der Ergänzungs-Geschworene zwar an der Beratung und Abstimmung der Geschworenen sich nicht beteiligt, aber über die Angabe des Stimmenverhältnisses Auskunft erteilt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0640266

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