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Aktenzeichen 3336/80

Datum 18.01.1881

Leitsatz 1. Wann ist im Sinne des §. 137 St.G.B.'s das vorsätzliche Beiseiteschaffen vollendet und die Annahme einer Beihilfe dazu ausgeschlossen? 2. Wie verhält sich bei der Begünstigung (§. 257 St.G.B.'s) die auf den eigenen Vorteil gerichtete Absicht zu der Absicht, dem Thäter die Vorteile des Verbrechens oder Vergehens zu sichern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0600255

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