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Aktenzeichen 1909/80

Datum 27.11.1880

Leitsatz 1. Inwiefern schützt der Einwand der Notwehr gegen eine Anklage aus §. 227 Abs. 1 St.G.B.'s wegen Beteiligung an einer Schlägerei, wodurch der Tod eines Menschen verursacht worden ist? 2. Was heißt "nicht ohne sein Verschulden in eine Schlägerei hineingezogen werden"? 3. Einheit der Schlägerei bei mehreren Abschnitten derselben. Beteiligung eines Angeklagten nur bei einem Abschnitt und deren Folgen. 4. Kann die Revision darauf gestützt werden, daß eine Verhinderung von Mitgliedern des Landgerichts thatsächlich nicht vorhanden gewesen, oder daß die Reihenfolge der zuzuziehenden Amtsrichter nicht eingehalten worden sei? 5. Kann in Preußen ein Gerichtsassessor, welcher einen Amtsrichter vertritt, deshalb auch für eine Hauptverhandlung der Strafkammer des Landgerichts als Hilfsrichter zugezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B05A0236

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