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Aktenzeichen 3325/80
Datum 12.01.1881
Leitsatz Setzt die Verurteilung eines Strafunmündigen die ausdrückliche Feststellung voraus, daß derselbe bei Begehung der Strafthat die im §. 57 St.G.B.'s gedachte Einsicht besessen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B04A0198
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