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Aktenzeichen 3228/80

Datum 11.01.1881

Leitsatz 1. Sind in Preußen die Polizeibehörden gesetzlich befugt, polizeilich noch nicht kontrollierte Dirnen, welche der gewerbsmäßigen Unzucht verdächtig sind, im sittenpolizeilichen Interesse zum Polizeibureau sistieren zu lassen? 2. Fällt eine solche Sistierung unter den Begriff einer Verhaftung oder einer vorläufigen Festnahme im Sinne der §§. 112 flg. 127 flg. St.P.O.? 3. Rechtmäßige Amtsausübung der Polizeibeamten bei Befolgung der solche Sistierungen anordnenden generellen Instruktion? 4. Wird die Strafbarkeit der Beleidigung dadurch ausgeschlossen, daß der beleidigte Beamte sich nicht in der rechtmäßigen Berufsausübung befunden hat? 5. Wann und unter welchen Modalitäten ist die Durchsuchung von sogen. Absteigequartieren, Schlupfwinkeln gewerbsmäßiger Unzucht statthaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0480185

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