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Aktenzeichen 3211/80

Datum 05.01.1881

Leitsatz 1. Fällt das Merkmal der Widerrechtlichkeit bei dem Vergehen der Nötigung hinweg, wenn die Forderung, deren Befriedigung die Nötigung bezweckte, eine berechtigte war? 2. Fällt unter "Nötigung durch Gewalt" auch eine solche Handlung, welche sich nicht gegen die Person, sondern ausschließlich gegen Sachen richtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0450179

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