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Aktenzeichen 3107/80
Datum 06.12.1880
Leitsatz Ist zur Anwendung des §. 268 St.G.B.'s neben der Feststellung der Absicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, noch die Feststellung geboten, daß die Fälschung in rechtswidriger Absicht geschehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0400168
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