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Aktenzeichen 3076/80

Datum 21.12.1880

Leitsatz Macht sich derjenige, welcher auf die in §. 110 St.G.B.'s bezeichnete Weise zur Begehung einer strafbaren Handlung auffordert, mehrerer Strafthaten schuldig, wenn infolge der Aufforderung mehrere strafbare Handlungen begangen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0370145

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