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Aktenzeichen 2977/80

Datum 06.12.1880

Leitsatz 1. Anwendung des §. 269 St.G.B.'s auf die unbefugte Ausfüllung von Papieren mit wechselrechtlichem Inhalt. Findet §. 269 insbesondere auch dann Anwendung, wenn die Ausfüllung mit einem wechselrechtlichen Inhalt auf einen höheren Betrag erfolgte, als wozu der Ausfüllende die Erlaubnis besaß? 2. Gehört zum Thatbestande des Betrugs die Absicht der Vermögensbeschädigung, und kann letztere auch durch Bewirkung der Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen? 3. Verschweigen einer Absicht als Betrugsmerkmal. 4. Erfordernisse der Mitthäterschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0360142

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