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Aktenzeichen 2800/80

Datum 17.12.1880

Leitsatz Erfordert §. 20 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 (R.G.Bl. S. 143) zum Schutze der Warenzeichen von Gewerbetreibenden, welche im Inlande eine Handelsniederlassung nicht besitzen, die Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt, daß in dem betreffenden ausländischen Staate deutsche Warenzeichen einen Schutz genießen, auch rücksichtlich der Gewerbetreibenden solcher Staaten, mit welchen bereits vor Erlassung jenes Gesetzes ein Markenschutzvertrag auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und in dem Gesetzblatt für den norddeutschen Bund verkündet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B02F0127

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