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Aktenzeichen 2246/80
Datum 10.11.1880
Leitsatz 1. Kann nach preußischem Landrechte dem Vorbehalte des Eigentums durch Verabredung die Natur einer den Eigentumsübergang aufschiebenden Bedingung beigelegt werden? 2. Welche Bedeutung haben in I. 11. §. 266 preuß. A.L.R.'s die Worte "in einem bestimmten Termine"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B02A0114
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