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Aktenzeichen 2880/80

Datum 07.12.1880

Leitsatz 1. Steht der unehelichen Mutter der Antrag auf Strafverfolgung wegen Verführung ihrer Tochter zum Beischlafe zu? 2. Wird die Wirksamkeit eines derartigen Antrages durch einen Vorbehalt beeinträchtigt, welcher die Zurücknahme des Antrages unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht stellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0230089

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