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Aktenzeichen 2793/80
Datum 01.12.1880
Leitsatz Ist die Bestimmung des §. 23 Abs. 3 St.P.O. auch auf diejenige Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens anzuwenden, durch welche nicht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist, sondern einzelne Beweiserhebungen angeordnet sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B01F0081
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