zurück

Aktenzeichen 2691/80

Datum 26.11.1880

Leitsatz 1. Ist die Wohnung eines fremden Gesandten mit Rücksicht auf die Fiktion der Exterritorialität als Ausland zu betrachten? 2. Ist ein wissentlich falscher Eid, den ein Ausländer vor dem bei der inländischen Regierung beglaubigten Gesandten seines Heimatstaates ableistet, als im Inlande geleistet strafbar? 3. Darf die Strafkammer einen Angeklagten freisprechen, wenn die dem Angeklagten zur Last gelegte Strafthat, wie sie sich nach dem Ergebnisse der Verhandlungen darstellt, der Zuständigkeit des Schwurgerichtes unterliegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B01C0070

Download PDF

zurück