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Aktenzeichen 2536/80

Datum 23.11.1880

Leitsatz Ist ein Strafantrag wirksam, welcher bei Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes mündlich angebracht wird, wenn diese durch Anordnung der Landesregierung für Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft erklärt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0170055

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