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Aktenzeichen 2323/80

Datum 20.11.1880

Leitsatz 1. Auf welchem Wege ist seitens eines Prozeßbeteiligten eine Berichtigung des Protokolles über die Hauptverhandlung herbeizuführen? 2. Macht die Vernehmung des Nebenklägers in der Hauptverhandlung als Zeuge zur Sache dessen Beeidigung erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0130047

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