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Aktenzeichen 2831/80
Datum 18.11.1880
Leitsatz Von wem ist in der Hauptverhandlung bei der Vernehmung der zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen das "richterliche Ermessen" darüber auszuüben, ob diese Zeugen unbeeidigt zu vernehmen oder zu beeidigen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0120046
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