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Aktenzeichen 2220/80
Datum 30.10.1880
Leitsatz 1. Darf der Jagdpächter im Königreich Sachsen den Forstschutzbeamten hindern, das zum Forst gehörige Jagdrevier mit geladenem Gewehr zu betreten? 2. Fällt der bei solcher Gelegenheit dem Forstschutzbeamten von dem Jagdpächter geleistete Widerstand unter §. 117 St.G.B.'s? 3. Schließt ein Irrtum des Widerstand Leistenden über die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Amtes oder Rechtes die Strafbarkeit nach §§. 113 und 117 St.G.B.'s aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0070014
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