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Aktenzeichen 268/97

Datum 22.02.1897

Leitsatz 1. Ist es zulässig, einen Beweisantrag erst nach Schluß der Beweisaufnahme, sei es in den Gründen des Urteiles, sei es durch besonderen, der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgehenden Beschluß abzulehnen? 2. Wie gestaltet sich die Sache, wenn der aufänglich bedingungslos gestellte Beweisantrag in den Ausführungen des Angeklagten oder seines Verteidigers nach Schluß der Beweisanfnahme "eventnell" wiederholt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CA930438

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