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Aktenzeichen 334/97

Datum 02.03.1897

Leitsatz Was versteht § 9 Abs. 1 des Reichsgesetzes (R.G.Bl. S. 145) zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 1. unter Geschäftsgeheimnissen, 2. unter der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebes Schaden zuzufügen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CA900426

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