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Aktenzeichen 231/97

Datum 26.02.1897

Leitsatz Darf in einem Falle, wo auf erhobene Privatklage eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung ausgesprochen, dann aber seitens der Staatsanwaltschaft unter Einlegung der Berufung die Verfolgung übernommen ist, die auf diese Weise mit der Sache befaßte Strafkammer, wenn sie die That unter dem Gesichtspunkte des § 340 St.G.B.'s für strafbar erachtet, gemäß § 369 Abs. 3 St.P.O. als zuständiges Gericht erster Instanz erkennen, oder hat sich ihr Urteil in entsprechender Anwendung des § 429 St.P.O. auf Einstellung des Verfahrens zu beschränken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CA8E0422

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