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Aktenzeichen 562/97

Datum 26.02.1897

Leitsatz Ist es denkbar, daß sich jemand durch die Teilnahme an dem Versuche einer Schwangeren, ihre Frucht abzutreiben oder im Mutterleibe zu töten, aus § 218 Abs. 1 St.G.B.'s als Mitthäter strafbar macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CA8D0419

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