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Aktenzeichen 2015/96
Datum 12.06.1896
Leitsatz 1. Welche Beschaffenheit erfordert der strafrechtliche Vorsatz des Gehilfen zur Begehung einer Beleidigung, deren Vorhandensein im Sinne des § 193 St.G.B.'s aus Form und Umständen abgeleitet ist? 2. Kann dabei in Frage kommen, ob der Schuldausschließungsgrund des § 193 in der Person des Gehilfen vorliegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CA020006
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