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Aktenzeichen 3838/95
Datum 28.10.1896
Leitsatz Begeht der Straßenbahnschaffner, welcher behufs Kontrolle der Fahrgeldeinnahme gegen Zahlung des Fahrgeldes Fahrscheine, der Nummernfolge nach, von einem Abreißeblocke zu verabreichen hat, Betrug, wenn er statt solcher ungültige Fahrscheine aushändigt und das für die letzteren empfangene Fahrgeld nicht abliefert? Kann in der Aushändigung des ungültigen Fahrscheines der Anfang der Ausführung des Betrugsdeliktes gefunden werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9340144
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