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Aktenzeichen 4013/95

Datum 10.01.1896

Leitsatz Fällt die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung eines nicht von Menschenhand angelegten Weges, falls er zum öffentlichen Nutzen dient, unter die Strafvorschrift des § 304 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9290117

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