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Aktenzeichen 3849/95

Datum 20.12.1895

Leitsatz 1. Muß der Angeklagte auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen werden, wenn seine Verurteilung auf Grund des § 136 Ziff. 8 V.Z.G.'s vom 1. Juli 1869 erfolgen soll und in dem Beschlusse über die Eröffnung des Hauptverfahrens nur die §§ 135. 136 Ziff. 6 V.Z.G.'s angeführt sind? 2. Welche Willensbeschaffenheit des Thäters erfordert der § 135 V.Z.G.'s.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9280114

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