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Aktenzeichen 3765/95

Datum 30.12.1895

Leitsatz 1. Ist derjenige Brennereibesitzer, welcher durch Vorspiegelung falscher Thatsachen gegenüber der Steuerbehörde eine Erhöhung seines Branntweinsteuerkontingents zu erwirken versucht, wegen Betrugsversuches oder wegen Branntweinsteuerdefraudation zu bestrafen? 2. Was versteht § 17 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887 unter: a) Vergütung der Verbrauchsabgabe? b) Unternehmen, die Verbrauchsabgabe zu hinterziehen? Setzt dieses Unternehmen begrifflich voraus, daß zur Zeit der That ein abgabepflichtiger Gegenstand existierte oder eine Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe begründet war? 3. Kann Idealkonkurrenz zwischen Betrugsversuch und Steuerdefraudation in Rücksicht darauf angenommen werden, daß bei der als Defraudation strafbaren Handlung der Vorsatz des Thäters auch die Vermögensbeschädigung von Privatpersonen mit umfaßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9200090

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