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Aktenzeichen 4864/95

Datum 23.12.1895

Leitsatz Sind Berichtigungen der Entscheidungsgründe nach Verkündung des Urteiles zulässig, insbesondere bezüglich der Höhe der Einzelnstrafen, aus welchen gemäß § 74 St.G.B.'s die erkannte Gesamtstrafe gebildet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C91C0081

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