zurück

Aktenzeichen 3928/95

Datum 13.12.1895

Leitsatz 1. Bedürfen periodische Druckschriften, welche als Beilagen einer Zeitschrift herausgegeben werden, stets der besonderen Benennung eines verantwortlichen Redakteurs? 2. Hat die Benennung einer Person als verantwortlicher Redakteur auf dem Hauptblatte einer Zeitschrift zur Folge, daß diese Person ohne Rücksicht auf gleichzeitig für andere Teile der Zeitschrift erfolgende anderweitige Benennungen als alleiniger verantwortlicher Redakteur anzusehen ist? 3. Darf auf einer Zeitschrift neben der Benennung eines verantwortlichen Redakteurs für den gesamten Inhalt eine andere Person als verantwortlicher Redakteur für einen besonderen Teil der Zeitschrift benannt werden? 4. Ist es zulässig, den verantwortlichen Redakteur mit einem Psendonym zu benennen, oder hat eine derartige Benennung überhaupt keine rechtliche Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9190072

Download PDF

zurück