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Aktenzeichen 2983/95

Datum 05.11.1895

Leitsatz 1. Ist die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteiles, welcher durch Geltendmachung eines mittels Betruges erlangten Anspruches gegenüber dem betrogenen Gegenkontrahenten erstrebt wird, durch die Erklärung des letzteren, den abgeschlossenen Vertrag wegen Betruges anfechten zu wollen, bedingt? 2. Kann der erstrebte Vermögensvorteil auch dann noch ein rechtswidriger sein, wenn der durch Betrug erlangte Wechsel, um dem Betrogenen die Einrede des Betruges abzuschneiden, an einen Dritten weiterbegeben und durch diesen im Wege des Versäumnisurteiles ein vollstreckbarer Titel gegen den Betrogenen erlangt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9170063

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