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Aktenzeichen 3051/95

Datum 06.12.1895

Leitsatz Kommt es bei der Frage, ob bei der Urteilsfällung ein Gerichtsassessor mitwirken kann, welcher in der Sache als Hilfsarbeiter der Staatsanwaltschaft thätig gewesen ist, darauf an, daß die Thätigkeit von materieller Bedeutung für die Sache war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9130053

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