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Aktenzeichen 3150/95

Datum 25.11.1895

Leitsatz 1. Welche Zeitungen unterliegen in Elsaß -- Lothringen dem Kautionszwange? 2. Ist es rechtlich zulässig in Bezug auf die Bestrafung wegen unterlassener Kautionsstellung mehrere Preßerzeugnisse mit verschiedenen Titeln für eine und dieselbe Zeitung zu erklären? 3. Sind Zeitungen, für welche keine Kaution gestellt wurde, mit Rücksicht auf § 12 St.G.B.'s unter allen Umständen straffrei, wenn sie Berichte über Landesausschuß- und Reichstagsverhandlungen veröffentlichen? 4. Ist das Verbot des Weitererscheinens der Zeitung durch das Strafgesetzbuch beseitigt? Sind die Gerichte zuständig, dieses Verbot auszusprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9110045

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