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Aktenzeichen 3351/95

Datum 12.11.1895

Leitsatz In welchem Umfange kommt einer Monatsfahrkarte, die seitens der zuständigen Stelle einer Staatseisenbahnverwaltung ausgestellt und seitens des berechtigten Inhabers mit der vorgeschriebenen Namensunterschrift versehen ist, die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C90F0042

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