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Aktenzeichen 3478/95
Datum 29.11.1895
Leitsatz 1. Was ist unter Vorräten im Sinne des § 308 St.G.B.'s zu verstehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine zu Gebrauchszwecken vereinigte Menge von Gegenständen trotz ihrer Benutzung zu gewissen Zwecken die Eigenschaft eines Vorrates bewahren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C90D0039
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