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Aktenzeichen 3272/95

Datum 28.11.1895

Leitsatz Tritt die Wirkung des Patentes auch gegen denjenigen nicht ein, welcher den patentierten Gegenstand zwar zur Zeit der Anmeldung bereits im Inlande in Benutzung genommen, die Erfindung aber den Gerätschaften oder Einrichtungen des Patentinhabers selbst gegen dessen Willen entnommen hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9090027

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