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Aktenzeichen 3163/95

Datum 14.11.1895

Leitsatz Kann im Königreich Sachsen der Direktor einer Fortbildungsschule als ein Beamter gelten, der zur Vollstreckung von Gesetzen, von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden 2c berufen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9060019

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