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Aktenzeichen 2781/95

Datum 14.11.1895

Leitsatz Unterliegt der Strafandrohung in § 40 des Patentgesetzes, wer eine Sache nicht nur mit der Nummer eines noch gültigen Patentes, sondern außerdem noch mit den Nummern anderer, bezüglich derselben Sache erworbener, nachmals wieder erloschener Patente bezeichnet und in Verkehr bringt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9050014

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