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Aktenzeichen 3998/95

Datum 28.10.1895

Leitsatz Befindet sich ein Zollbeamter in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes, wenn er auf die Weigerung der Angeklagten, ein in einem Tragekorbe befindliches, lose in Papier eingeschlagenes Paket selbst zu öffnen, dieselbe behufs Revision dieses Paketes erst nach dem nächstgelegenen Gemeindevorstande und sodann nach der nächsten Zollamtsstelle zwangsweise sistiert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C9010001

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