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Aktenzeichen 3550/95

Datum 18.11.1895

Leitsatz Ist der Begriff des Feilbietens von Waren im Umherziehen ausgeschlossen, wenn die Waren zum Zwecke des Verkaufes zu Personen gebracht werden, die hierzu ihre Erlaubnis gegeben und die Geneigtheit erklärt hatten, je nach Befund einen Kauf abzuschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C89A0427

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