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Aktenzeichen 3650/95

Datum 11.11.1895

Leitsatz 1. Kann ein verbliebener Restteil eines größtenteils zerstörten Bauwerkes selbst noch als Bauwerk im Sinne des § 305 St.G.B.'s in Betracht kommen? 2. Wird das Thatbestandsmoment der Rechtswidrigkeit einer Sachbeschädigung auch dann durch Einwilligung des Eigentümers ausgeschlossen, wenn durch die Zerstörung oder Beschädigung der Sache nach beiderseitigem Einverständnisse die Erreichung eines rechtswidrigen Zweckes angebahnt werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8970420

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