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Aktenzeichen 94/95

Datum 29.03.1895

Leitsatz Fällt ein Lehrherr, welcher mit seinen minderjährigen, in seiner häuslichen Gemeinschaft lebenden Lehrlingen unzüchtige Handlungen vornimmt, unter die Strafbestimmung des § 174 Nr. 1 St.G.B.'s? Kann er insbesondere in seiner Stellung den Lehrlingen gegenüber als Pflegevater, als Lehrer oder als Erzieher im Sinne der bezeichneten Vorschrift angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8310129

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