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Aktenzeichen 938/95
Datum 26.03.1895
Leitsatz Führt es zur Aufhebung des Urteiles, wenn der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens von einer Strafkammer gefaßt ist, deren ständiger Vorsitzender nicht der Präsident oder ein Direktor des Landgerichtes war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C82F0125
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