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Aktenzeichen 555/95

Datum 25.03.1895

Leitsatz 1. Kann im Falle des § 288 St.G.B.'s auch das Beschädigen oder teilweise Zerstören von Gebäuden als Beiseiteschaffen derselben zur Strafe gezogen werden? 2. Kann die vom Thäter vor dem Eigentumsübergange an ihn begonnene und nachher fortgesetzte Devastation von Gebäuden als "ein und dieselbe", die §§ 305. 288 St.G.B.'s verletzende Handlung im Sinne des § 73 St.G.B.'s aufgefaßt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C82E0122

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