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Aktenzeichen 399/95

Datum 19.03.1895

Leitsatz Wenn einem Stellenvermittler der Betrieb des Gewerbes untersagt worden ist, bildet dann jede einzelne gegen Entgelt erfolgte Stellenvermittelung eine strafbare Zuwiderhandlung gegen die Untersagung, oder ist nur ein gewerbsmäßiges Zuwiderhandeln gegen dieselbe strafbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C82A0111

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