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Aktenzeichen 595/95
Datum 18.03.1895
Leitsatz Hat der § 270 preuß. St.G.B.'s vom 14. April 1851, betreffend das Abhalten von Mit- oder Weiterbieten bei öffentlichen Versteigerungen, neben dem Reichsstrafgesetzbuche seine Geltung behalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8280106
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