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Aktenzeichen 64/95
Datum 12.06.1895
Leitsatz Kann gegenüber der Anschuldigung, eigene Sachen dem Pfandgläubiger weggenommen zu haben, eine inzwischen in Kraft getretene Norm des bürgerlichen Rechtes, welche die weggenommenen Sachen von dem bisher darauf lastenden gesetzlichen Pfandrechte befreit, als das "mildeste Gesetz" Anwendung erleiden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8260098
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