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Aktenzeichen 293/95
Datum 12.03.1895
Leitsatz Liegt der im § 224 St.G.B.'s vorausgesetzte Kausalzusammenhang zwischen Körperverletzung und Geisteskrankheit vor, wenn die Mißhandlung bei dem Verletzten zunächst nur eine heftige Gemütsbewegung hervorrief und erst infolge dieser die Geisteskrankheit zum Ausbruche gelangte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8230093
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